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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: Michael Andresen i.G.
Geschäftsanschrift: Damac Vera Residence, Apt 2202, Business Bay, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Vertretungsberechtigte Person: Michael Andresen
Support: support@michael-andresen.com
Vertrags- und Veröffentlichungssprache: Deutsch
Freigabedatum: 01. Oktober 2026

Die Gesellschaft befindet sich in Gründung. Register-, Lizenz- und Steuerangaben werden nach Erteilung ergänzt. Bis zur Eintragung ist zu prüfen, in welcher Bezeichnung Michael Andresen Verträge wirksam abschließt und welche persönliche Haftung besteht.

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Modell

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung von markencrew.io sowie für zusätzliche Beratungs-, Coaching-, Trainings-, Marketing-, Marken-, PR-, Networking-, Social-Media-, Content-, Workshop- und Eventleistungen von Michael Andresen beziehungsweise der später eingetragenen Gesellschaft.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher werden nicht als Vertragspartner bedient.
  3. „Anbieter“ bezeichnet Michael Andresen i.G. bis zur Eintragung der Gesellschaft und danach die eingetragene Gesellschaft, sofern Verträge wirksam auf diese übertragen oder von ihr übernommen werden. Die konkrete Vertragspartei ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Hauptverträge, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter und der vorhandene AVV gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Hauptvertrag

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Annahme in Textform, Abschluss des Hauptvertrags oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Der Hauptvertrag regelt insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Abrechnung, Laufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt.
  4. Der Kunde benennt erforderliche Ansprechpartner und Programmverwalter und stellt Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig bereit.

§ 3 Plattform und Leistungsumfang

  1. markencrew.io ist eine webbasierte Anwendung für Empfehlungsprogramme mit Empfehlungslinks, Lead-Erfassung, Nutzer- und Rollenverwaltung, Status- und Aktivitätsverwaltung, Punkte- und Stufenmodellen, E-Mail-Benachrichtigungen, Exporten sowie Lösch- und Anonymisierungsabläufen.
  2. Zusätzliche Leistungen können Marketingberatung, strategische Marken- und Unternehmensberatung, Coaching, Trainings, Workshops, Online-Programme, Eventmarketing, Eventmanagement, Public Relations, Networking, Social-Media-, Content- und Kampagnenleistungen umfassen.
  3. Der konkrete Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem Hauptvertrag, Angebot oder Leistungsblatt. Nicht ausdrücklich zugesagte Funktionen, Integrationen, individuelle Domains, Bestellprozesse, Entwicklungsleistungen, Supportzeiten, Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten sind nicht geschuldet.
  4. Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, sofern der vertragliche Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt Leistungen und Plattform nur rechtmäßig, vertragsgemäß und ausschließlich geschäftlich.
  2. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seines Empfehlungsprogramms, seiner Prämien, Inhalte, Kontaktaufnahmen, Datenübermittlungen, Einwilligungen, Statusangaben, Umsätze, Punkte und manuellen Korrekturen.
  3. Empfehlungen dürfen nur eingetragen werden, wenn der Kunde beziehungsweise Empfehler hierzu berechtigt ist. Der Anbieter prüft die behauptete Zustimmung nicht zwingend.
  4. Der Kunde darf keine rechtswidrigen, irreführenden, schädlichen, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einstellen oder versenden.
  5. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung entstehen, soweit der Anbieter den Anspruch nicht selbst zu vertreten hat.

§ 5 Konten und Zugangsdaten

  1. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.
  2. Konten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder übertragen werden, sofern der Hauptvertrag nichts anderes bestimmt.
  3. Der Anbieter darf Zugänge bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder erheblicher Pflichtverletzung vorübergehend sperren.
  4. Der Kunde ist für die von ihm autorisierten Nutzer und Programmverwalter verantwortlich.

§ 6 Punkte, Stufen und Prämien

  1. Punkte und Stufen werden nach den im jeweiligen Programm hinterlegten Regeln berechnet.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit von Abschlüssen, Eigenbedarf, Umsatzangaben, manuellen Korrekturen und Prämien verantwortlich.
  3. Die Verantwortung für Auszahlung, Gewährung, Versteuerung und rechtliche Zulässigkeit von Prämien liegt beim Kunden.
  4. Punkte, Stufen, Erfolgsquoten und Kennzahlen begründen keine Garantie für Leads, Umsatz, Conversion oder wirtschaftlichen Erfolg.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Preise und Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
  2. Der Kunde ist, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung wird zu dem im Hauptvertrag oder auf der Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückhalten.
  4. Bei wesentlichem Zahlungsverzug ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.
  5. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

§ 8 Laufzeit, Kündigung, Stornierung und Rückerstattung

  1. Laufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
  2. Der Vertrag ist für die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche oder freie Kündigung innerhalb dieser Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern der Hauptvertrag nichts Abweichendes bestimmt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigem Grund, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen, soweit die Vergütung bereits verdient oder vertraglich geschuldet ist. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Einnahmen werden berücksichtigt, soweit gesetzlich erforderlich.
  5. Eine Rückgabe, Rückerstattung oder anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen findet nicht statt, soweit die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde oder der Hauptvertrag keine abweichende Regelung enthält.
  6. Für Veranstaltungen, Workshops, Events und Einzeltermine gelten die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen des Hauptvertrags, Angebots oder Veranstaltungshinweises.
  7. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen darf der Anbieter Termine verschieben, eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten oder die Leistung in einem gleichwertigen digitalen oder analogen Format erbringen.
  8. Soweit eine zumutbare Ersatzleistung oder ein zumutbarer Ersatztermin angeboten wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  9. Bei laufenden Leistungen oder Ratenzahlungen darf der Anbieter bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin geschuldeten Beträge verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und anrechenbarer Einnahmen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Beratungs-, Coaching-, Marketing-, PR- und Eventleistungen

  1. Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung und konkrete Ergebnisse ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
  2. Es besteht keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, medialen, vertrieblichen oder persönlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich garantiert wurde.
  3. Persönliche Zugänge zu Programmen, Mitgliederbereichen und Veranstaltungen dürfen nicht weitergegeben werden. Mitarbeiter- oder Ersatzteilnehmer bedürfen der Zustimmung, sofern der Hauptvertrag nichts anderes bestimmt.
  4. Aufzeichnungen, Materialien und Unterlagen dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
  5. Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Videos, Webinaren, Datenbanken und sonstigen Inhalten ergeben sich aus dem Hauptvertrag; ohne Vereinbarung ist eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung unzulässig.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

  1. Verfügbarkeit, Supportumfang, Reaktionszeiten und SLA ergeben sich aus dem vorhandenen AVV beziehungsweise dem Hauptvertrag, soweit dort geregelt.
  2. Der Anbieter darf Wartungen und sicherheitsbedingte Maßnahmen durchführen.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Telekommunikations- oder Hostingstörungen, Drittanbietern oder sonstiger nicht zu vertretender Ereignisse.

§ 11 Rechte an Software und Inhalten

  1. Software, Plattform, Datenbankstruktur, Dokumentation, Marken, Designs und Anbieterinhalte bleiben dem Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.
  2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit und den vereinbarten Zweck.
  3. Der Kunde räumt dem Anbieter die für Betrieb, Support, Sicherung und vereinbarte Weiterentwicklung erforderlichen Rechte an eingestellten Inhalten ein und versichert, hierzu berechtigt zu sein.

§ 12 Datenschutz und AVV

  1. Die Parteien beachten das jeweils anwendbare Datenschutzrecht.
  2. Der vorhandene AVV regelt die Auftragsverarbeitung sowie insbesondere Datenexport, Datenlöschung, Support, SLA, Hosting, E-Mail-Anbieter und Unterauftragnehmer.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm erhobenen, importierten, verwalteten oder zur Kontaktaufnahme verwendeten Daten verantwortlich.
  4. Der Anbieter unterstützt den Kunden im vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Umfang bei Betroffenenrechten, Sicherheitsvorfällen und Löschprozessen.

§ 13 Datenexport, Löschung und Aufbewahrung

  1. Datenexport und Löschfristen nach Vertragsende richten sich nach dem vorhandenen AVV und dem Hauptvertrag.
  2. Gesetzlich aufzubewahrende oder für Rechtsnachweise erforderliche Daten dürfen im erforderlichen Umfang erhalten bleiben.
  3. Anonymisierte Statistik- und Betriebsdaten dürfen erhalten bleiben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingende gesetzliche Haftung und ausdrücklich übernommene Garantien.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftlichen Erfolg, Kundeninhalte, Prämienentscheidungen des Kunden, rechtswidrige Empfehlungen, Drittanbieter- oder vom Kunden verursachte Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, soweit zulässig.

§ 15 Referenznennung

Eine Nutzung von Name, Marke, Logo, Testimonials oder Fallstudien des Kunden zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Zustimmung oder Vereinbarung.

§ 16 Änderungen der AGB

  1. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
  2. Änderungen aus sachlichem Grund, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklung der Leistungen, sind zulässig, sofern das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
  3. Bei wesentlichen Änderungen erhält der Kunde eine angemessene Widerspruchs- und Kündigungsmöglichkeit, soweit gesetzlich erforderlich.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht des Emirats Dubai sowie das anwendbare Bundesrecht der Vereinigten Arabischen Emirate, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage – Einzubeziehende Dokumente

  • Hauptvertrag beziehungsweise Angebot.
  • Funktions- und Leistungsbeschreibung von markencrew.io.
  • vorhandener AVV.
  • Datenschutzerklärung und Cookie-/Tracking-Hinweise.
  • Preisblatt, sofern vorhanden.
  • individuelle Programm-, Prämien- und Teilnahmebedingungen.
  • gegebenenfalls SLA und Leistungsblätter.

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